Arbeitnehmer, Beamte und Rentner können im Rahmen einer Mitgliedschaft durch meine Beratungsstelle bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. betreut werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweis zur Einschränkung der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine:
"Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für ihre Mitglieder."